Notauslass

Notauslass
Not|auslass,
 
Wasserbau: mit einer selbsttätig wirkenden Klappe, als Überfall oder Heber ausgerüstete Einrichtung bei künstlichen Wasserläufen, mit denen ein Überschreiten eines bestimmten Wasserstandes vermieden wird. Bei Talsperren, die v. a. dem Hochwasserschutz dienen, werden Notauslässe zusätzlich zu den Grundablässen angebracht, um ein möglichst rasches Absenken des aufgestauten Wassers zu bewirken.

Universal-Lexikon. 2012.

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